Damit wir auch weiterhin die Schulzeit unserer Kinder angenehm, vielseitig und sinnvoll gestalten können, wo die staatliche Unterstützung an ihre Grenzen stößt, bitten wir um Ihre Unterstützung...
Helfen Sie uns, unsere hochgesteckten Ziele zu erreichen, durch
Da sich der Förderverein ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen sowie aus Spenden finanziert, ist er auf elterliche Unterstützung angewiesen.
Interenet-Shopping
Eine ganz besonders einfache und gute Idee, für unseren Schulverein zu spenden, ist Charity-Shopping...
Viele von uns kaufen ab und an oder sogar regelmäßig über das Internet ein. Sofern das künftig über einen kleinen „Klick“-Umweg geschieht, wird bei jedem Einkauf von dem verkaufenden Unternehmen ein Spendenbetrag an unseren Schulverein weitergeleitet. Die Bandbreite der über 1.600 angeschlossenen Händler geht von Lebensmitteln, Kleidung, Spielzeug und Büchern, über Baumärkte, Kontaktlinsen, Bahn- und Flugtickets, ganzen Reisen bis zu Heimtierbedarf.
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Wir sind beim Schulengel als Einrichtung gemeldet. |
Um für unseren Verein zu spenden, müssen Sie nur über den Umweg des obigen Links (Logo - wahlweise mit oder ohne persönlichem LogIn) auf die Seite des gewünschten Shops gehen und dann dort wie gewohnt einkaufen.
Nach Abwicklung des Kaufs fließen dem Schulverein die entsprechenden Spenden zu.
Einfach, aber effektiv - und das ganz ohne Extra- oder Mehrkosten für Sie!
Direkte Spende
Selbstverständlich können Sie uns auch direkt eine Spende zukommen lassen. Für Sachspenden können Sie sich gerne jederzeit an den Vorstand wenden. Über eine Finanzspritze freuen wir uns auf unser Konto...
Bank: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE19 2005 0550 1053 2156 02
BIC: HASPDEHHXXX
Ihre Spendenbescheinigung
Spenden und Zuwendungen an uns können Sie nach §10b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerlich beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen und somit von der Steuer absetzen.
Gerne senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung an die von Ihnen angegebene Adresse zu. Diese können Sie bei Ihrem Finanzamt einreichen.
Vereinfachter Spendennachweis (ohne Spendenbescheinigung):
Spenden bis zu 300,- € können ohne amtliche Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Alles was Sie für diesen vereinfachten Spendennachweis nach §50 Abs.2 Nr.2 Buchst.b EStDV brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges.
Hinweis:
Einige Finanzämter fordern zusätzlich einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Organisation an, für die Sie gespendet haben. Diesen Nachweis können Sie hier herunterladen und zusammen mit dem Kontoauszug bei den Finanzbehörden geltend machen.